IN & OUTDOOR KÜHLUNG
Hitzeschutz für Arbeitnehmer ab 2026
Ab dem 1. Jänner 2026 gilt in Österreich die neue Hitzeschutzverordnung. Arbeitgeber sind verpflichtet, ab 30 °C verbindliche Schutzmaßnahmen umzusetzen und bei offiziellen Hitzewarnungen der Stufe 2 einen strukturierten Hitzeschutzplan bereitzustellen.
Vorgeschriebene Maßnahmen
- Anpassung der Arbeitszeiten und Reduktion körperlicher Belastung
- Beschattung und organisatorische Schutzmaßnahmen
- Persönliche Schutzausrüstung wie leichte Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenschutz
- Verpflichtende Kühlung oder Klimatisierung von Krankabinen und selbstfahrenden Arbeitsmitteln (mit Übergangsfristen für die Umrüstung)
Ziel der Verordnung