IN & OUTDOOR KÜHLUNG 
             


Hitzeschutz für Arbeitnehmer ab 2026

Ab dem 1. Jänner 2026 gilt in Österreich die neue Hitzeschutzverordnung. Arbeitgeber sind verpflichtet, ab 30 °C verbindliche Schutzmaßnahmen umzusetzen und bei offiziellen Hitzewarnungen der Stufe 2 einen strukturierten Hitzeschutzplan bereitzustellen.

Vorgeschriebene Maßnahmen

  • Anpassung der Arbeitszeiten und Reduktion körperlicher Belastung
  • Beschattung und organisatorische Schutzmaßnahmen
  • Persönliche Schutzausrüstung wie leichte Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenschutz
  • Verpflichtende Kühlung oder Klimatisierung von Krankabinen und selbstfahrenden Arbeitsmitteln (mit Übergangsfristen für die Umrüstung)

 

Ziel der Verordnung

Die neuen Regeln stärken den Schutz aller Beschäftigten, die bei Hitze im Freien arbeiten, und schaffen klare, praxistaugliche Vorgaben für Unternehmen.


Quelle : orf.at

 
 
 
 
E-Mail
Anruf